Stadt der Kinder 2019
Dieses Mal steht der Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention im Mittelpunkt. In diesem Artikeln geht es um das Recht auf Gesundheit.
Mitmachen darf jeder:
Vereine, Schulklassen, Kitas, freie Träger und natürlich Kinder, die gemeinsam mit Freundinnen und Freunden eine Aktion planen wollen.
Im Recht auf Gesundheit lassen sich verschiedene Unterthemen entdecken. Für alle, die mehr Informationen dazu suchen oder noch Impulse und Ideen für eine eigene Veranstaltung benötigen, haben wir viele Materialien zusammengestellt.
Es ist möglich eine finanzielle Förderung zur Durchführung einer Aktion zu erhalten. Dazu muss man sich beim Kinderbüro bewerben und an einer verbindlichen Schulung teilnehmen. Die ganztägigen Schulungstermine werden am 11.03.2019 und am 13.03.2019 von 10-16 Uhr angeboten. Sie finden statt im Saalbau Titus Forum.
Die Bewerbungsfrist lief bis Silvester 2018.
Dann werden alle Bewerbungen gesichtet. Ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist, wird am 1. Februar 2018 durch das Kinderbüro bekannt gegeben.
Sie möchten sich um eine Förderung bewerben?
Bitte senden Sie dazu eine E-Mail an
Gerne übersenden wir Ihnen einen Anmeldebogen per E-Mail.
Für telefonische Rückfragen stehen wir gerne unter der Nummer 069 212 39001 zur Verfügung.